PARENTA Erbenermittlung
Peter Birkholz
ist ein kleines Büro in Berlin, das im Branchenorchester allenfalls die Piccoloflöte spielt. Ähnlich lange, wie es gewerbliche Erbenermittlung gibt, gehört diese aber zu den vollwertigen Mitgliedern eines Holzbläsersatzes, der zuweilen sogar Soloparts zufallen. Uns geht es ähnlich: Vor allem, wenn es um die Lösung wirklich komplizierter Probleme geht und Manpower allein keine Garantie für Erfolg ist, sind wir Kleinen ganz groß – als PARENTA und recht erfolgreich über inzwischen mehr als 20 Jahre.
Zeitenwende
Mitte der 1990er Jahre waren Anzahl und Größe der Erbenermittlungsbüros in Deutschland noch überschaubar und die Bedingungen für alle gleich. Die ungeklärten Fälle wurden in der Ortspresse + im BUNDESANZEIGER aufgeboten, jeder konnte den Nachlassgerichten bzw. ihren Nachlasspflegern seine Dienste anbieten. Die Lorbeeren trug am Ende davon, wer am schnellsten die Lösung für alle Probleme + Erfordernisse fand. Wobei es in Bezug auf das Erbenermittlerhonorar nicht auf den Umfang der entfalteten Tätigkeit, sondern allein auf das Resultat ankommt – so die Rechtsprechung.
Der Erbenaufruf nach einer „Marlitt Tiedemann aus Lichtenberg“ erschien beispielsweise auf der Titelseite der BILD vom 29. Juli 1998: „340 000 Mark gespart! Aber wofür, für wen?“. Neben etablierten Alteingesessenen bemühten sich auch eine Reihe junger Unternehmen, darauf Antwort zu finden: Die Gerichtsakte verzeichnete letztlich 18 Büros + Institute von Schleswig bis in die südlichsten Zipfel der Republik, und am Ende hatten wir die Nase vorn. Heute sind es mehr als 100 in fast allen Rechtsformen und in einer völlig anderen Kulturlandschaft!
Unlösbare Fälle
Erfolge wie in der Nachlasssache Tiedemann haben ganz gewiss dazu geführt, dass Qualität und Tempo unserer Arbeit geschätzt wurden, was über die Jahre auch in der Zahl der Bearbeitungsangebote seinen Ausdruck fand. Neben Fällen, die wir schlicht diszipliniert, fleißig und zielstrebig zum Abschluss brachten, haben wir immer mal wieder auch scheinbar unlösbare Fälle zum Erfolg geführt.
Beispielsweise in einer Nachlasssache, in der es den überwiegend gerichtsbekannten Erben über 8 Jahre – auch mit Unterstützung von Fachanwälten – nicht gelungen war, ihre Ansprüche ausreichend zu belegen. Wir haben die Lücken geschlossen mit sog. Ersatzbelegen, die in ihrer Beweiskraft den öffentlichen Urkunden ebenbürtig waren und erwartungsgemäß die Akzeptanz des Gerichts fanden. Als in einem Unterstamm dann aber gar nichts mehr gehen wollte, wurde mit einem darauf spezialisierten Institut über vier Generationen hinweg ein Y-Chromosomen-Tests (quasi ein Vaterschaftstest) organisiert. Zur Gewissheit des Gerichts konnte durch die wissenschaftliche Expertise nachgewiesen werden, dass zwei beteiligte Herren aus Berlin und Baden Württemberg über ein gemeinsames Ur-Großeltern-Paar blutsverwandt sind. Was die Ansprüche des ganzen Unterstamms rettete.
Auch noch historisch interessant war ein Fall, in dem der Erblasser – aus Westpreußen stammend und trotz seiner noch nicht einmal 13 Jahre von beachtlicher Statur – im Frühjahr 1945 von einer Kinderlandverschickung nicht heimkehrte. Stattdessen fand er sich als militärische Hilfskraft auf einem Fliegerhorst nahe Ribnitz in Mecklenburg wieder. Er hatte sich (oder wurde?) zwei Jahre älter gemacht, für eine deutsche Version seines ursprünglich polnischen Vor- und Familiennamens sorgten 1942 Verfügungen des Polizeidirektors in Graudenz und des Regierungspräsidenten in Marienwerder. Nach seiner Entlassung aus englischer Kriegsgefangenschaft lebte dieser Mann dann fast 70 Jahre mit einer faktisch falschen Identität im Rheinland, während durch Urteil polnischer Gerichte die Personenangaben der anderen Familienmitglieder wieder auf den Ausgangspunkt ihres Geburtseintrags zurückgeführt wurden.
Tragisch für den Erblasser und seine Familie, dass alle Versuche, das Schicksal des jeweils anderen zu klären, deshalb scheitern mussten – zuletzt durch die Mutter ein Jahr vor ihrem Tod über das Polnische Rote Kreuz. Und verständlich, wenn der Erfolg akribischer Recherchen für die polnischen Neffen des Erblassers dann sehr viel wichtiger als das Erbe selbst war.
Glück gehört schon dazu
Bei allem Talent, Können + Fleiß gehört auch oft eine gehörige Portion Glück zum Erfolg unsere Arbeit. Was umgekehrt auch auf die zunächst unbekannten oder ungewissen Erben (§1960 BGB) zutrifft, über den Weg der gesetzlichen Erbfolge überhaupt ermittelt zu werden. Geschätzt wiederfährt das weniger als zwei Prozent unserer Zeitgenossen, was wohl auch der Grund ist, warum Kenntnisse über gewerbliche Erbenermittlung überwiegend gering sind und dem Erbenermittler gern (wie dem Vertreter an der Haustür) mit Vorbehalten + auch Vorurteilen begegnet wird.
Die zumeist telefonische Kontaktaufnahme bietet Gelegenheit, Erläuterungen zu geben + Fragen zu beantworten. Gern verweisen wir auf die zahllosen Ausführungen im Internet, zuvorderst auf die des Verband Deutscher Erbenermittler e. V. (VDEE), wo unsere Antworten auf die „Häufig gestellten Fragen“ die jahrelangen Berufserfahrungen vieler Kollegen wiedergeben.
Schlechter Rat kann teuer werden
Um Unklarheiten in Erbrechts- und Vertragsrechtsfragen zu beseitigen, liegt der Gedanke an eine anwaltliche Beratung nahe. Was wir durchaus befürworten. Bitte beachten Sie aber: Was den Kenntnisstand zu gewerblicher Erbenermittlung in der Bevölkerung im Allgemeinen betrifft, gilt – leider – auch für Rechtsanwälte im Speziellen. Und hat der Anwalt von dieser Branche keine Kenntnisse und ist darüber hinaus auch nicht bereit, sich mit den Rechtsgrundlagen und der diesbezüglichen Rechtsprechung bis hin zu OLG und BGH zu befassen, führen Schnellurteile häufig zu noch mehr Verunsicherung. Daher können wir immer wieder nur empfehlen, sich in der Nachlassabteilung des örtlichen Amtsgerichts nach den Nachlasspflegern zu erkundigen, die überwiegend auch Anwälte sind. Es wäre bedauerlich für Sie – und natürlich auch für uns –, wenn eine unglückliche Beratung verhindert, dass Sie Ihr verbrieftes Recht nicht wahrnehmen und auf ein Erbe gleich welcher Höhe verzichten.
Unser Credo
Die erforderliche Vertrauensbasis schaffen wir überwiegend, weil wir mit unseren Arbeitsergebnissen überzeugen. Diese sind durch die Beteiligten zum Teil nachprüfbar und gehen naturgemäß weit über deren eigene Kenntnisse zur Familie hinaus. Bei Kontaktaufnahme zu einem Erbanwärter kennen wir also den erbrechtlichen Zusammenhang. Was wir in unserem Ermittler-Repertoir dagegen nicht kennen, ist die Aufforderung (etwa an sog. Namensträger), über einen Fragebogen Angaben zu Familienmitgliedern zu liefern und gern auch gleich noch die erforderlichen Urkundsbelege zu beschaffen. Was zweifellos Zeit + Kosten spart, oft aber auch völlig Unbeteiligte trifft und Erwartungen weckt, die nicht zu erfüllen sind.
Vom Zusammenhang von Qualität + Erfolg
Worauf wir auch stolz sind: Bis heute sind sämtliche Erbscheinanträge, die sich in mehr als 20 Jahren auf die Ergebnisse unserer Arbeit stützten, antragsgemäß entschieden worden. Auch nicht ein einziger erteilter Erbschein musste wegen Unrichtigkeit später wieder eingezogen werden.
Wer und zu welchem Anteil in einem Verfahren am Ende zu den Begünstigten gehört, kann dabei frühestens nach Abschluss der Ermittlungen gesagt werden. Und über die Feststellung der Erben und die Bestätigung der Erbansprüche (Quoten) entscheidet letztlich allein das Gericht durch Erteilung des Erbscheins. So oder so: Garantieren können wir in jedem Fall vielfältige Informationen zur eigenen Familiengeschichte. Was erfahrungsgemäß für manch einen der Auslöser ist, sich mit dem spannenden Metier Ahnenforschung weiter zu beschäftigen. Viel Glück & Erfolg dabei!